Heimische Fahrradhändler leiden insbesondere unter der Konkurrenz seitens der Discounter. …
Fahrrad Versicherung
Fahrrad-Versicherung: Radfahrer sind oft schon abgesichertDiebstahl ist über die Hausratversicherung gedeckt
Oft erhalten Fahrradfahrer die Information, das Fahrrad sei in der normalen Hausratversicherung keine versicherte Sache. Das stimmt so nicht. Selbstverständlich gehört das Fahrrad zum Hausrat. Allerdings bezieht sich eine Hausratversicherung immer nur auf bestimmte Gefahren und auf den Bereich der Wohnung. Verbrennt das Fahrrad beim Brand eines Einfamilienhauses in der Garage, ist es ohne Einschränkungen versichert. Das gleiche gilt, wenn es aus der abgeschlossenen Garage oder aus einem Keller durch Einbruchdiebstahl abhandenkommt.
Der einfache Diebstahl, also ohne vorhergehenden Einbruch, ist dagegen in der Grunddeckung keine versicherte Gefahr. Der zusätzliche Schutz wird entweder im Rahmen von teureren Paketen angeboten oder ist gegen Mehrbeitrag zu versichern. Richtig gute Versicherungen leisten Ersatz im Rahmen der kompletten Versicherungssumme, andere vereinbaren eine Entschädigungsgrenze von zum Beispiel 1 % oder 2 % der Hausratsumme. Besonders bei Rennrädern, Mountainbikes und E-Bikes werden diese Grenzen schnell überschritten. Legen Sie die Höchstentschädigung so fest, dass sie auch für den gleichzeitigen Diebstahl mehrerer Räder, etwa beim Familienausflug, ausreichend ist. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Sie bekommen also auch für ein altes, gebrauchtes Rad den Neuwert zum Schadenzeitpunkt. Für gebrauchte Elektroräder gibt es keinen Abzug wegen eines nicht mehr so leistungsfähigen Akkus.
Grundsätzlich bezieht sich der Versicherungsschutz auf Fahrräder. E-Bikes werden nach einer Empfehlung des Versichererverbandes GDV gleichgestellt, wenn sie kein Mofa-Kennzeichen benötigen. Fragen Sie im Zweifel bei der Versicherung nach. Auch über ein Dreirad sollten Sie mit Ihrem Versicherer sprechen. Vermutlich wird er es zu gleichen Konditionen wie ein Fahrrad versichern.
Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden Dritter
Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, brauchen Sie keine gesonderte Fahrrad-Versicherung für Haftpflichtrisiken. Auch hier gilt beim E-Bike die Abgrenzung, dass Sie als Fahrer und Halter geschützt sind, wenn kein Mofa-Kennzeichen erforderlich ist. Mit oder ohne Fahrrad ist die Haftpflichtversicherung extrem wichtig, denn für einen schuldhaft verursachten Schaden haften Sie unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen und allem, was Sie in Zukunft verdienen. Eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann zu schwerem Personenschaden führen, der nicht nur das Leben des Unfallopfers, sondern auch Ihre Existenz ruiniert. Mit weniger als 100 EUR im Jahr lässt sich in Millionenhöhe vorsorgen.
Sie selbst sind am besten durch eine private Unfallversicherung geschützt. Fahrradhelme bewahren Sie nur begrenzt vor schweren Verletzungen. Eine Unfallversicherung mit hoher Invaliditätsleistung sichert zumindest Ihren finanziellen Lebensstandard, wenn Sie unfallbedingt nicht mehr arbeiten können.